Kein Schadensersatzanspruch des Geschäftsführers gegen den Steuerberater der GmbH wegen Insolvenzsverschleppung (OLG)

Ein Steuerberater haftet dem Geschäftsführer einer GmbH für dessen Inanspruchnahme nach § 64 Satz 1 GmbHG weder aus Auskunftsvertrag noch aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

 

Quelle

OLG Köln, Urteil vom 23.02.2012 – 18 U 45/11, nrkr., vgl. DStR S. 923

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