Keine Grunderwerbsteuer auf Bauerrichtungskosten, wenn kein einheitliches Vertragswerk (FG)

Nach dem Urteil aus Niedersachsen gibt es ein weiteres Schüttelurteil in gleicher Sache aus dem Rheinland. Das FG Düsseldorf hat entschieden: Bauerrichtungskosten sind nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn der Werkvertrag über die Errichtung des Gebäudes und der Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Gebäudes kein einheitliches Vertragswerk bilden. Das letzte Wort hat der BFH unter dem Az. II R 3/12.

 

Quelle

Finanzgericht Düsseldorf, Az. 7 K 417/10, veröffentlicht am 15.3.2012

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