Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen

Durch die "Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen" vom 2. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2416) wurden u. a. die §§ 9 bis 11, 13 und 17 UStDV mit Wirkung vom 1. Januar 2012 geändert. Mit diesen Änderungen wurden die Beleg- und Buchnachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die seit 1. Juli 2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren angepasst.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der Neuregelungen werden die Abschnitte 6.2, 6.5 bis 6.11 und 7.3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 19. Januar 2012 - IV D 3 - S-7117-a / 10 / 10001 (2011/0038127) - geändert worden ist, (...) geändert.

 

Quelle

§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 3 - S-7134 / 12 / 10001 vom 06.02.2012
Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 5233780.

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