Bettensteuer

Täglich 1 - 5 EUR muss ein Hotelgast bereits in einigen Städten zusätzlich zu den Übernachtungskosten bezahlen, um einen Schlafplatz zu erhalten. Schuld sind die Kommunen, die alle Gäste – ganz gleich ob Urlaubs- oder Geschäftsreisende – zur Kasse bitten. Ganz nach dem Motto „der Zweck heiligt die Mittel“ soll die Abgabe zur Förderung der städtischen Kultur verwendet werden.

Betroffen sind alle entgeltlichen Beherbergungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Privatzimmern, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels sowie Übernachtungen auf Campingplätzen, Schiffen und ähnlichen Einrichtungen.

Die Abgabe muss von den Betreibern der Beherbergungsbetriebe bezahlt werden, wobei diese ihre Kosten wiederum auf die Gäste abwälzen (können).

Modell Weimar übertragbar?

Weimar – im Jahre 1999 die Kulturhauptstadt Europas – lebt es vor. Denn es hat das, was die anderen Städte gerne hätten, schon im Jahr 2005 eingeführt: die Kulturförderabgabe auf Übernachtungen und Eintrittskarten. Und da Weimar reich an Kulturschätzen ist, hat sich der Wirbel um die damalige Einführung der Kulturförderabgabe bzw. der „örtlichen Aufwandsteuer ohne Zweckbindung“ (§ 1 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe vom 18.2.2005) in Grenzen gehalten. Schließlich darf eine Kommune einen „besonderen Aufwand“ (hier: Kulturförderabgabe) versteuern, wenn es sich um eine „über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen und Vermögen“ handelt (z. B. Ausgaben für Kulturveranstaltungen und Museen).

Damit unterscheidet sich die sog. Aufwandsteuer wesentlich vom Charakter der Verkehrssteuer, welche einen wirtschaftlichen Vorgang besteuert und nicht von den Kommunen erhoben werden darf. So muss seit Beginn des Jahres 2005 jeder Hotelgast in Weimar je nach Größe des Hotels 1 - 2 EUR pro Übernachtung (§ 4 der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe vom 18.2.2005) und 0,70 bis 0,90 EUR pro Eintrittskarte Sonderabgabe bezahlen. Doch ist dieses Modell auch auf andere Städte übertragbar?

Ja, sagt Köln und hat im Kampf um die Bettensteuer eine Vorreiterrolle übernommen. Bereits im Oktober 2010 führten die Kölner eine Bettensteuer i.H.v. 5 % auf den Übernachtungspreis ein. Damit soll die Kultur in der Domstadt gefördert, aber auch die Haushaltslöcher gestopft werden. Die Kölner erhoffen sich damit jährliche Mehreinnahmen von bis zu 21,5 Mio. EUR.

Kommunen auf dem Bettensteuer-Trip

Diesem Beispiel folgten weitere Kommunen, wie z. B. Osnabrück, Duisburg, Oberhausen, Trier, Bremen, Darmstadt, Göttingen, Saarbrücken, Jena, Erfurt und Zwickau. Sie alle haben die Bettensteuer für sich entdeckt, denn laut einer Meldung des DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Newsletter vom 21.7.2011) haben bereits 20 Kommunen die reziproke Idee von Weimar und Köln nachgeahmt (zuletzt Göttingen zum 1.7.2011). Darüber hinaus stünden weitere 70 Kommunen in konkreten Planungen. Diese würden lediglich noch auf die Urteile verschiedener Gerichte warten.

Unter http://www.tophotel.de findet sich eine Liste (Stand 2/2011) darüber, welche Kommunen bereits eine Bettensteuer eingeführt haben, dies planen oder sich bereits dagegen ausgesprochen haben.

 

Quelle

Haufe Online-Redaktion

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