Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen ab 01.10.2011

Auch in Nordrhein-Westfalen wird die Grunderwerbsteuer zum 01.10.2011 von 3,5% auf 5,0% erhöht.

Damit folgt Nordrhein-Westfalen den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Haburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt.

Hinweis

Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Die Übergabe des Grundstücks, die Eintragung(en) im Grudbuch oder die Kaufpreiszahlung sind insoweit nicht maßgeblich.

Es sollte daher erwogen werden, die Beurkundung des Kaufvertrages vorzuziehen.

Möchten Sie regelmäßig über neue Artikel informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu