Elektronische Rechnungen zunächst weiter signieren

Schon zum 1. Juli 2011 sollten deutliche Vereinfachungen bei der elektronischen Rechnungstellung in Kraft treten. Doch nach dem Scheitern des Steuervereinfachungsgesetzes im Bundesrat herrscht erhebliche Rechtsunsicherheit. Experten empfehlen jetzt, zunächst alle elektronischen Rechnungen wie bisher mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.

Wie die Bundesregierung jetzt noch einmal bestätigte, will man am Ziel, elektronische Rechnungen einfacher als bisher erstellen und versenden zu können, festhalten. Dazu soll der Zwang zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur entfallen. Um das Gesetzesvorhaben über die letzte parlamentarische Hürde zu bringen, soll daher der Vermittlungsausschuss angerufen werden, wobei eine Entscheidung aber wohl erst nach der Sommerpause getroffen werden könne.

Durch den Verzicht auf die qualifizierte elektronische Signatur sollten die Unternehmen von der damit verbundenen Bürokratie und dem organisatorischen Aufwand eigentlich bereits seit dem 1. Juli entlastet werden. Ob durch die erneute Verzögerung bei der Einführung an diesem Termin festgehalten und nicht signierte Rechnungen rückwirkend anerkannt werden, steht nicht fest.

Einhellige Empfehlung von Steuerexperten an die betroffenen Unternehmen ist es daher, zunächst an den bisherigen Verfahren festzuhalten und den Umstieg auf die vereinfachten Lösungen aufzuschieben, bis endlich Klarheit besteht. Wie lange diese Verzögerung noch dauern wird, lässt sich noch nicht genau sagen.

 

Quelle

Haufe Online-Redaktion

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