Grenzüberschreitende Ahndung von Verkehrsverstößen

Das Europäische Parlament hat eine Richtlinie angenommen, mit der schwerwiegende Verkehrsverstöße im europäischen Ausland besser ermittelt und geahndet werden können.

Die Richtlinie „zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ sieht vor, dass bei bestimmten Verkehrsdelikten mit grenzüberschreitenden Bezug der Deliktsmitgliedstaat Zugang zu den Fahrzeugzulassungsdaten (Fahrzeug und Eigentümer bzw. Halter) des Zulassungsmitgliedstaates erhält.
Artikel 2 der Richtlinie legt die relevanten Verkehrsdelikte für einen Austausch der Fahrzeugzulassungsdaten bei grenzüberschreitenden Bezug fest. Erfasst werden Geschwindigkeitsübertretungen, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, das Überfahren eines roten Lichtzeichens, Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, das Nichttragen eines Schutzhelms, die unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens sowie die rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.

 

Quelle

Mitteilung Bundesanzeiger Verlag vom 25.07.2011

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