Viele Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden bis zum 31. Dezember 2011 (FinMin)

Die meisten Finanzämtern wahren das ungeschriebene Gesetz des sog. "Weihnachtsfriedens". In der Zeit des "Weihnachsfriedens"

  • werde keine Steuern angemahnt
  • keine Zwangsgelder festsetzt
  • keine Bürgerinnen und Bürger vorgeladen
  • keine Außenprüfungen vorgenommen
  • keine Vollstreckungen durchgeführt
  • in den Steuerstraf- und Bußgeldverfahren wird an diesen Tagen ebenfalls Zurückhaltung gewahrt

Ausgenommen sind Situationen, die einen Aufschub nicht rechtfertigen, z. B. bei drohender Verjährung, hier muss die Finanzverwaltung allerdings aktiv werden.

Die Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern im Detail unterschiedlich.

Den Weihnachtsfrieden gibt es hingegen in Berlin seit einigen Jahren nicht mehr.

 

Quelle

FinMin Thüringen, Medieninformation v. 15.12.2011
FinMin NRW, Pressemitteilung v. 16.12.2011
FinMin Bayern, Pressemitteilung 414/2011 v. 22.12.2011
FinMin Brandenburg, Pressemitteilung v. 21.12.2011

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