Firmenwagen: kein geldwerter Vorteil auf nachträglich eingebaute Sonderausstattung (BFH)

Der nachträgliche Einbau von Sonderausstattung im Firmenfahrzeug ist nicht in den Listenpreis einzubeziehen, sondern nur Extras, mit denen der Pkw bereits werkseitig bei Erstzulassung ausgestattet ist. Das mindert den geldwerten Vorteil entsprechend.

 

Quelle

Haufe-Online-Redaktion
BFH, Urteil vom 13.10.2010, VI R 12/09, BStBl 2010 II S. 361

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