Ab 2012: Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Mit Wirkung vom 1. Januar 2012 werden die Beleg- und Buchnachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die seit dem 1. Juli 2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elek­tronischen Ausfuhrverfahren (so genanntes Verfahren „ATLAS-Ausfuhr“) angepasst.

Außerdem wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen geschaffen: Für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sowohl in Beförderungs- als auch in Versendungsfällen der gesetzlich vorgeschriebene Belegnachweis mit einer so genannten Gelangensbestätigung zu führen.

 

Quelle

Bundesministerium der Finanzen

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