Handwerkerleistungen: Erd- und Pflanzarbeiten im häuslichen Garten sind steuerbegünstigt (BFH)

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren, gleichgültig, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.

 

Quelle

BFH, Urteil vom 13.07.2011, VI R 61/10

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