Keine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei Unterschreiten des 10-Jahres-Erdienungszeitraumes um wenige Monate (FG)

Die Pensinszusage muss für einen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) im Zeitpunkt der Zusage noch erdienbar sein. Dies liegt vor, wenn er noch mindestens 10 Jahre nach der Erteilung der Pensionszusage tätig bleibt.

Dabei ist das Unterschreiten des Mindestzeitraums um wenige Monate schädlich.

 

Quelle

Haufe Online-Redaktion
FG Düsseldorf, Urteil v. 3.8.2010, 6 V 1868/10 A (K,G,AO)

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