Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) und Angemessenheit der Gesamtausstattung bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern (FG)

Die Bestimmung der angemessenen Gesamtausstattung von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) unterliegt keinen festen Regeln. Bei mehreren GGf darf ein aus einer Gehaltsstrukturuntersuchung abgeleiteter Vergleichswert nicht stets mit der Zahl der Personen multipliziert werden.

Zu prüfen ist, wie eine mit mehreren Fremdgeschäftsführern bestückte GmbH deren Leistungen vergütet hätte. Dabei ist ein für die Gesamtgeschäftsführung ermittelter Wert durch die Zahl der Geschäftsführer zu dividieren. Bei drei GGf ist der verdreifachte Vergleichswert um 30% zu mindern.

 

Quelle

Haufe Online-Redaktion
BFH, Beschluss v. 9.2.2011, I B 111/10
FG des Saarlandes, Urteil v. 26.1.2011, 1 K 1509/07

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