Nach der Energieeinsparverordnung müssen bis zum 31.12.2011 oberste Geschossdecken gedämmt werden

An alle Hauseigentümer und Verwalte: Bis 31.12.2011 müssen laut gesetzlichen Vorgaben oberste Geschossdecken gedämmt werden. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009 müssen begehbare Dachböden oder Geschossdecken bis Ende des Jahres abgedichtet werden. Gleiches gilt für nicht begehbare Geschossdecken. Allerdings sollen massiven Deckenkonstruktionen, die ab 1969 errichtet wurden, und Holzbalkendecken von dieser gesetzlichen Vorgabe befreit sein, da sie einen ausreichenden Mindestwärmeschutz bieten.

Dadurch kann eine Energieeinsparung von bis zu 20 Prozent erreicht werden.

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