Erfolg in der Gastronomie: keine Prüfungsfeststellungen durch Betriebsprüfung
Für einen Mandanten aus der Gastronomie mit erheblicher steuerstrafrechtlicher Vorgeschichte in der Schlußbesprechung "keine Prüfungsfeststellungen" ausgehandelt.
Für einen Mandanten aus der Gastronomie mit erheblicher steuerstrafrechtlicher Vorgeschichte in der Schlußbesprechung "keine Prüfungsfeststellungen" ausgehandelt.
"Die Unkenntnis von Steuergesetzen befreit nicht von der Pflicht, Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig."
Meyer Amschel, Baron Rotschild