Erfolgreich von 450 Tagessätze auf Einstellung nach § 153a und 30 Tagessätze verhandelt
In einer Steuerstrafangelegeneit konnten wir von ursprünglich 450 Tagessätzen eine Einstellung nach § 153a StGB mit 30 Tagessätzen erwirken.
In einer Steuerstrafangelegeneit konnten wir von ursprünglich 450 Tagessätzen eine Einstellung nach § 153a StGB mit 30 Tagessätzen erwirken.
"Wen, in bestimmten Einkommensbereichen, das Steuerrecht ohne Vergünstigungen voll trifft, der kann nicht überleben."
Franz Klein