Erfolgreich von 450 Tagessätze auf Einstellung nach § 153a und 30 Tagessätze verhandelt
In einer Steuerstrafangelegeneit konnten wir von ursprünglich 450 Tagessätzen eine Einstellung nach § 153a StGB mit 30 Tagessätzen erwirken.
In einer Steuerstrafangelegeneit konnten wir von ursprünglich 450 Tagessätzen eine Einstellung nach § 153a StGB mit 30 Tagessätzen erwirken.
Das Motto von Steuerhinterziehern: Reich wird man nicht durch das, was man einnimmt – reich wird man durch das, was man nicht angibt!
Helga Schäferling