Erfolg: Einstellung eines Steuerstrafverfahrens
Für einen Mandanten konnten wir die Einstellung (kein § 153a StGB) eines Steuerstrafverfahrens (Größenordnung ca. 400.000 DM) erreichen.
Für einen Mandanten konnten wir die Einstellung (kein § 153a StGB) eines Steuerstrafverfahrens (Größenordnung ca. 400.000 DM) erreichen.
"Lobend gleichzustellen ist diese Steuerreform allen Steuerreformen, die es jemals gab oder die je kommen werden. Sie ist modern, gerecht, entlastend und kunstvoll. - Modern, weil jede der alten Steuern einen neuen Namen trägt. - Gerecht, weil sie alle Bürger gleich benachteiligt. - Entlastend, weil sie keinem Steuerzahler mehr einen vollen Beutel lässt. - Und kunstvoll, weil Du in langen Worten ihren kurzen Sinn versteckst: dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist, und dem Bürger zu nehmen, was des Bürgers ist."
Casparius