Erfolg: Einstellung eines Steuerstrafverfahrens
Für einen Mandanten konnten wir die Einstellung (kein § 153a StGB) eines Steuerstrafverfahrens (Größenordnung ca. 400.000 DM) erreichen.
Für einen Mandanten konnten wir die Einstellung (kein § 153a StGB) eines Steuerstrafverfahrens (Größenordnung ca. 400.000 DM) erreichen.
"Von denen, die kein Wahlrecht haben, kann nicht erwartet werden, dass sie weiter Steuern an eine Regierung zahlen, die ihnen gegenüber nicht verantwortlich ist." (Presseerklärung Juni 1961)
Nelson Mandela