Coronavirus - Antragsfrist für die Überbrückungshilfe (BMWi, BMF)
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe wurde um einen Monat verlängert und endet nunmehr statt am 31.08.2020 erst am 30.09.2020.
Quelle
BMWi, BMF
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe wurde um einen Monat verlängert und endet nunmehr statt am 31.08.2020 erst am 30.09.2020.
BMWi, BMF
"Die gemeinsame Steuererklärung hat sicherlich mehr zur Rettung bedrohter Ehen beigetragen als die schönste Predigt."
Dale Carnegie