Die ersten Steuerbescheide von Bürgern, die bereits ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 abgegeben haben, werden frühestens Ende März/Anfang April versendet (LfSt)
Grund hierfür ist, dass die gesetzlichen Fristen Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zu übermitteln.
Hinweise:
Informationen zum Bearbeitungsstand finden sich auf den Internetseiten des jeweiligen Finanzamtes unter „Bearbeitungsstand“.
Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies ist kostenlos und sicher über das elektronische Portal der Steuerverwaltung „Mein ELSTER“ oder über Software aus dem Handel möglich. Vorteile der elektronischen Steuererklärung sind u.a., dass die zu erwartende Steuerzahlung bzw. –erstattung vorab berechnet werden kann und die Möglichkeit besteht, sich Steuerbescheide elektronisch zustellen zu lassen und über den elektronischen Vergleich der Bescheiddaten etwaige Abweichungen schnell zu erkennen. Um ELSTER nutzen zu können, ist lediglich ein Benutzerkonto unter www.elster.de anzulegen.
Die Finanzämter bitten darum, von Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung abzusehen. Der Bearbeitungsumfang und die Bearbeitungsdauer der Erklärungen hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.
Quelle
andesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt) Pressemitteilung v. 05.03.2026 (lb), NWB,