Bundesfinanzhof hält Grundsteuer „Bundesmodell“ für verfassungskonform (BFH)

Der Bundesfinanzhof hat in drei Verfahren aufgrund mündlicher Verhandlung am 12.11.2025 entschieden.

Er hält die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sogenannten Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, für verfassungskonform.

 

Quelle

BFH, 12.11.2025
Rechtssachen II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25

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