Keine erweiterte Kürzung bei Zinszahlung an Gesellschafter (BFH)

Zinsen für stehengelassene Gewinn an Gesellschafter einer Vermietungs-GmbH & Co. KG, sind auch dann gewerbesteuerpflichtig, wenn weder die Gesellschaft noch die Gesellschafter der Gewerbesteuer unterliegen.

Sachverhalt

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Handlungshinweis

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Quelle

BFH, Urteil vom 09.02.2023, Az.: IV 25/20

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