Kryptowährungen und Steuern

Bitcoin, Ethereum, Ripple und Co. sind für viele eine spannende Geldanlage. Erwirtschaften Sie mit dem Handeln von Kryptowährungen Gewinne ein, will das Finanzamt womöglich Steuern.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Geschäfte mit Kryptowährungen in der Steuererklärung angeben.

Wann fallen Steuern auf Kryptowährungen an?

Die kurze Antwort: Bei privatem Handel sehr selten. Die lange Antwort: Es gibt zwei Faktoren, die darüber bestimmen, ob für das Tauschen oder Verkaufen von Kryptowährungen Steuern anfallen. Das eine ist die sogenannte Haltedauer Ihrer Bitcoins und Co. Also der Zeitraum, über den die Kryptowährung in Ihrem Besitz ist. Das andere ist die Höhe Ihres Gewinns beim Handel

Haltedauer

Behalten Sie eine Kryptowährung länger als 12 Monate, sind die Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch steuerfrei und der Handel muss nicht in die Steuererklärung. Klingt erstmal einfach. Es kann aber kompliziert werden, wenn Sie öfter mit einer bestimmten Kryptowährung handeln. Dann sind mal mehr und mal weniger Coins in dem einen Depot. Wie also sollen Sie die Haltedauer für genau die Coins ermitteln, die Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt verkauft haben? 

In der Regel nutzen Sie dafür die Fifo-Methode: Die Abkürzung bedeutet „First in, first out”. Dabei geht das Finanzamt davon aus, dass Sie die zuerst angeschafften Coins auch als Erstes wieder verkaufen. Bei jedem Verkauf geben Sie also die Coins ab, die am längsten in Ihrem Depot liegen. Am besten fragen Sie aber vorab bei Ihrem Finanzamt nach, ob es auch diese Methode verwendet.

Alternativen zur Haltedauer sind: Fifo, Lifo, Hifo.

Höhe des Gewinns

Ist die Haltedauer kürzer als ein Jahr, zahlen Sie bei Gewinnen über 600 Euro Steuern auf den gesamten Betrag. Haben Sie im selben Jahr auch Verluste mit dem Krypto-Handel gemacht, ziehen Sie diese einfach von den Gewinnen ab. Machen Sie schließlich unterm Strich beispielsweise 601 Euro Gewinn, müssen Sie auch die vollen 601 Euro versteuern. Die Freigrenze fällt dann komplett weg.

Nicht nur der Handel mit Kryptowährungen ist für die 600-Euro-Grenze relevant. Auch Einnahmen aus anderen sogenannten privaten Veräußerungen werden hier mit eingerechnet. Dazu zählt zum Beispiel, wenn Sie innerhalb eines Jahres ein Schmuckstück, ein Auto oder eine Münzsammlung kaufen und mit Gewinn wieder verkaufen.

Die nötige Haltedauer für einen steuerfreien Handel ist nicht bei allen Geschäften mit Kryptowährungen gleich. Verleihen Sie beispielsweise eine Kryptowährung (sogenanntes Lending) und erhalten Zinsen dafür, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Erst danach können Sie die entsprechenden Coins steuerfrei verkaufen.

Relevante Gewinne aus privaten Veräußerungen immer angeben

Wer seine Gewinne aus privaten Veräußerungen nicht oder in zu geringer Höhe angibt, kann sich unter Umständen der Steuerhinterziehung schuldig machen. Dafür droht im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Deshalb gilt: Alle Gewinne aus dem unterjährigen Handel mit Kryptowährungen müssen in die Steuererklärung, damit das Finanzamt diese überprüfen kann.

Wo gebe ich Bitcoin und Co. in der Steuererklärung an?

Der Handel mit Kryptowährungen gehört in der Steuererklärung in die Anlage für Sonstige Einkünfte (SO). Dort führen Sie sämtliche relevanten privaten Veräußerungen auf. Entweder direkt im Formular oder – bei mehreren Posten – in einer gesonderten Aufstellung. Dafür tragen Sie den Zeitpunkt des Kaufs sowie des Verkaufs ein. Außerdem geben Sie Verkaufspreis, Anschaffungskosten und Gewinn an. Dabei gilt: Der Gewinn ist gleich der Verkaufspreis minus den Anschaffungskosten. Die Gewinne sind in Euro anzugeben, bei einer Zahlung in Fremdwährung gilt der Umrechnungskurs zu dem Zeitpunkt, als die Verkaufssumme gutgeschrieben wurde.

Tipp: Verlangt Ihr Händler für Kryptowährungen pro Transaktion eine Gebühr? Dann können Sie die Gebühr an dieser Stelle der Steuererklärung als Werbungskosten mit angeben und vo dem Gewinn abziehen. 

Nachweise über Ihre Geschäfte mit Kryptowährungen benötigen Sie zunächst nicht für die Steuererklärung. Sie sollten aber unbedingt eine Auflistung Ihrer Transaktionen bereithalten, inklusive Menge, Kursen, Gebühren und Datum. Denn unter Umständen fordert das Finanzamt die Belege nach Sichtung der Steuererklärung ein.

Verluste verringern Gewinne nicht nur im aktuellen Steuerjahr

Sie hatten kein gutes Jahr und haben mehr Verluste als Gewinne mit dem Handel von Kryptowährungen eingefahren? Dann können Sie diese in der Steuererklärung zu Ihrem Vorteil nutzen. Gewinne lassen sich mit Verlusten aus dem Vorjahr oder dem Folgejahr verrechnen. Das nennt sich Verlustvortrag beziehungsweise Verlustrücktrag.

Ein Beispiel: 2019 haben die Verkäufe von Kryptowährungen zu einem Verlust von 200 Euro bei Ihren privaten Veräußerungen geführt. Zum Beispiel weil Sie Coins zu einem niedrigeren Kurs verkauft haben als sie sie eingekauft hatten. 2020 konnten Sie dagegen 750 Euro Gewinn einfahren. Damit liegen Sie für 2020 über der Grenze von 600 Euro und müssten auf die gesamten 750 Euro Steuern bezahlen. Diese Steuern können Sie sich aber sparen. Denn durch einen Verlustvortrag lässt sich der Verlust aus 2019 mit dem Gewinn aus 2020 verrechnen. Das bedeutet:

750 Euro Gewinn von 2020 minus 200 Euro Verlust von 2019 ergeben 550 Euro Gewinn für 2020. Damit sind Sie wieder unter der steuerfreien 600-Euro-Grenze.

Ähnlich funktioniert das auch andersherum. Haben Sie in einem Jahr hohe Verluste, können Sie diese mit Gewinnen aus einem früheren Jahr verrechnen. Das ist der Verlustrücktrag, bei dem Sie entsprechend bereits gezahlte Steuern zurückerhalten.

Wie hoch sind die Steuern auf meine Gewinne?

Müssen Sie Ihre Gewinne versteuern, geschieht das wie bei Ihrem sonstigen Einkommen mit Ihrem persönlichen Steuersatz.

Hinweise

  • Haltefrist abwarten. Behalten Sie die Kryptowährung länger als ein Jahr. Danach sind die Gewinne aus dem Verkauf meist steuerfrei.
  • Verschieben Sie Geschäfte aus anderen privaten Veräußerungen, wenn Sie dadurch mit ihren Gewinnen im laufenden Jahr über die 600.EURO-Grenze kommen.
  • Mit dem Verlustvortag mit oder dem Verlustrücktrag können Sie Verluste aus einem Steuerjahr mit den Gewinnen aus einem anderen Jahr verrechnen.

 

Quelle

Hanseatic Bank

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