Stromsteuer (BMF)
Änderung bei der Stromsteuerentlastung ab dem 01.01.2024.
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft, die zum Regelsteuersatz versteuerten Strom für betriebliche Zwecke (ausgenommen die Elektromobilität), entnehmen, konnten bis Ende 2023 eine Stromsteuerentlastung in Höhe von 5,13 Euro je Megawattstunde (MWh) beantragen.
Der Regelsteuersatz beträgt 20,50 Euro je MWh. Vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025 beträgt die Entlastung 20 Euro je MWh.
Quelle
BMF