Höhere Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage, Verbesserungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (BMF)
Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt.
Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt, nämlich auf 40.000 Euro für Ledige und auf 80.000 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete beziehungsweise Verpartnerte. Dies gilt für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen (u. a. Investmentfonds) und für die wohnungswirtschaftliche Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen (u. a. das Bausparen).
Zudem werden die steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen des Arbeitgebers erleichtert: Der Steuerfreibetrag steigt von derzeit 1.440 Euro auf 2.000 Euro.
Quelle
BMF