Coronavirus - Antragsfrist für die Überbrückungshilfe (BMWi, BMF)
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe wurde um einen Monat verlängert und endet nunmehr statt am 31.08.2020 erst am 30.09.2020.
Quelle
BMWi, BMF
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe wurde um einen Monat verlängert und endet nunmehr statt am 31.08.2020 erst am 30.09.2020.
BMWi, BMF
"Ende der 40er Jahre hatte Japan eine hohe Inflation und eine negative Sparquote. Ein Berater der US-Militärregierung erfand die steuerfreien Postsparkonten. Nach sechs Monaten gab es in Japan keine Inflation mehr, und die Sparquote stieg auf 20 Prozent. Nichts motiviert den modernen Menschen mehr als eine Chance, Steuern zu sparen."
Peter F. Drucker