Coronavirus - Thema Bonität (Creditreform)

Auch wenn großzügige Hilfen angekündigt wurden, so besteht die konkrete Befürchtung, dass die Unternehmen nicht an die Mittel gelangen, weil die Banken die übliche Prüfung vornehmen und aus Gründen mangelnder Bonität keine Darlehenszusage erteilen. Achten Sie auf Ihre Bonität.

So hat Creditreform aus aktuellem Anlass ihre Mitglieder über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Bonität besonders betroffener Unternehmen informiert:

"Die Corona-Krise bedeutet für viele Unternehmen eine massive Verschlechterung ihrer Geschäftslage. Besonders belastet sind die Branchen, die davon leben, dass Menschen sich treffen, gemeinsam etwas unternehmen oder reisen. Neben diesen direkt und damit offensichtlich betroffenen Bereichen gibt es noch zahlreiche weitere, die indirekt unter Folgewirkungen der Virusbekämpfung leiden.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Krise besonders viele kleine und kleinste Unternehmen trifft, die administrativ ohnehin schwach aufgestellt sind und denen es deshalb nicht leichtfallen dürfte, die Hilfsangebote für sich rasch nutzbar zu machen.

Creditreform trägt dieser Lage selbstverständlich Rechnung. Wir haben die neuralgischen Bereiche identifiziert und auf den Prüfstand gestellt. Unsere Analysten arbeiten mit Hochdruck, aber zugleich mit Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein an einer gegebenenfalls erforderlichen Neubewertung der Bonitätsbeurteilung besonders betroffener Unternehmen.

Wir tun dies nicht schematisch und flächendeckend, sondern selektiv, situationsadäquat und in Kenntnis der örtlichen und individuellen Spezifika. Unsere Aufgabe ist es nicht, die ohnehin angespannte Lage weiter zu verschärfen. Wohl aber haben wir gegenüber Ihnen als unserem Mitglied einen Schutzauftrag, dem wir nachkommen.

Infolgedessen werden Sie in den nächsten Tagen und Wochen möglicherweise deutlich mehr Nachträge von den Vereinen Creditreform erhalten, als Sie dies gewohnt sind. 

Dass dies Ihre Arbeitsbelastung erhöht, ist uns bewusst. Dennoch bitten wir um Ihr Verständnis.

Überdies möchten wir die Empfehlung aussprechen, in dieser kritischen Zeit Ihre Kreditprüfungspolitik an die neue Lage anzupassen.

Insbesondere sollten Sie sich nicht durch die Tatsache, dass es vorerst keinen sprunghaften Anstieg der Insolvenzen geben wird, täuschen lassen: Der Gesetzgeber wird kurzfristig die dreiwöchige Insolvenzantragsfrist bis zum Herbst 2020 aussetzen, um zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen nicht sofort in die förmliche Insolvenz zu zwingen.

So nachvollziehbar diese Maßnahme ist, so gefährlich ist sie auch für die Gläubiger. Denn sie verdeckt den eingetretenen Bonitätsverfall und kann somit weitere Kreditschäden verursachen. Umso wichtiger wird es sein, mithilfe der uns zur Verfügung stehenden Datenquellen, insbesondere der aktuellen Zahlungserfahrungen, den Finger am Puls Ihrer Geschäftspartner und Schuldner zu halten.

Creditreform 26.03.2020"

Handlungsempfehlungen

  • Beachten Sie, dass Banken (z. B. die Berliner Volksbank) bei der Creditreform Auskünfte über Sie einholen.
  • Nutzen Sie die freie Zeit und handeln Sie unverzüglich.
  • Ziehen Sie eine aktuelle Creditreformauskunft und prüfen Sie diese genau.
  • Ziehen Sie eine aktuelle Schufa-Auskunft, prüfen diese und lassen Sie ggf. negative Einträge beseitigen.
  • Erstellen Sie umgehend den Jahresabschluss 2019, sofern noch nicht geschehen.
  • Beantragen Sie schnellstmöglich die angekündigten Hilfen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Hausbank, der KfW und der IBB auf.
  • Achten Sie auf Ihre Liquidität. Das betrifft beispielsweise aktuelle Steuer-Vorauszahlungen.

   

 

Quelle

Creditreform Mail vom 26.03.2020 "Auswirkungen auf die Bonität betroffener Unternehmen"

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