Steuerpflicht von Erstattungszinsen
Unter Bestätigung der Rechtsprechung hat der BFH erneut beschlossen, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen sind.
Quelle
BFH, Urteil vom 24.06.2014, VIII R 29/12
Unter Bestätigung der Rechtsprechung hat der BFH erneut beschlossen, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen sind.
BFH, Urteil vom 24.06.2014, VIII R 29/12
"Lobend gleichzustellen ist diese Steuerreform allen Steuerreformen, die es jemals gab oder die je kommen werden. Sie ist modern, gerecht, entlastend und kunstvoll. - Modern, weil jede der alten Steuern einen neuen Namen trägt. - Gerecht, weil sie alle Bürger gleich benachteiligt. - Entlastend, weil sie keinem Steuerzahler mehr einen vollen Beutel lässt. - Und kunstvoll, weil Du in langen Worten ihren kurzen Sinn versteckst: dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist, und dem Bürger zu nehmen, was des Bürgers ist."
Casparius