Aktivierung der Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung (BFH)

Ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren.

 

Quelle

BFH, Urteil vom 05.10.2011, I R 94/10
Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr 0928095.

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