Gläubigerrecht - Schuldner kann sich nicht durch Umzug in ein EU-Land entziehen (EuGH)

Ein Schuldner, der sich ins EU-Ausland absetzt, um den Zahlungsverpflichtungen gegenber seinen Gläubigern zu entgehen, ist damit nicht "aus dem Schneider". Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Gläubiger ihre Klagen gegen den säumigen Zahler bei den Gerichten einreichen können, dass "für die letzte bekannte Adresse des Flüchtigen zuständig ist".

 

Quelle

EuGH, C 327/10

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