Keine Haftung für Steuerschulden eines Kleingewerbetreibenden gemäß § 25 HGB

Das Finanzamt ist nicht berechtigt, den Betriebsnachfolger eines nicht im Handelsregister eingetragenen Kleingewerbetreibenden für dessen Steuerschulden gem. § 25 HGB als Haftenden in Anspruch zu nehmen.

 

Quelle

FG Münster, Pressemitteilung v. 15.10.2010 zum Urt. v. 1.7.2010, 3 K 2689/06
LEXinform-Nr. 0435767

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