Bei Jahresumsatz bis 500.000 EUR ab 01.07.2009 auf Antrag Ist-Besteuerung

Gute Nachrichten für kleine Unternehmen: Allen Betrieben mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro soll ab Juli 2009 die Ist-Versteuerung ermöglicht werden.
Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500.000 Euro brauchen dann die Umsatzsteuer nicht mehr vorzufinanzieren. Denn bei Wahl der Ist-Besteuerung muss die Steuer erst dann abgeführt werden, wenn der Kunde seine Rechnung tatsächlich bezahlt hat. Wenn der Umsatz also im Jahr 2008 unter 500.000 Euro gelegen hat, kann der Unternehmer die Ist-Versteuerung ab Juli 2009 beim Finanzamt beantragen.
Die Reglung soll rückwirkend gelten, denn das Gesetz wird wohl erst erst im Juli 2009 verabschiedet. In den alten Bundesländern von vormalig 250.000 EUR Verdopplung der Grenze zur Ist-Versteuerung
Seit einigen Jahren gilt in den neuen Bundesländern schon die Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung von 500.000 Euro.

Auch die Unternehmen in den ostdeutschen Ländern profitieren also von der geplanten Regelung, weil ihre Grenze nicht wie bisher vorgesehen abgesenkt würde.
Die Ist-Besteuerung erfolgt nicht automatisch. Der Unternehmer muss einen Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten stellen. Dieser ist weder an eine Form noch eine Frist gebunden. Das Finanzamt wird dem Antrag unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs entsprechen, wenn eine der Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt ist. Da der Antrag an keine Frist gebunden ist, kann er auch im Rahmen einer Außenprüfung nachgeholt werden.
Beim Wechsel zwischen Soll- und Ist-Besteuerung dürfen Umsätze nicht doppelt erfasst werden oder unversteuert bleiben (§ 20 Abs. 1 Satz 3 UStG), was in der Praxis zu komplizierten Berechnungen führt.

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