Erfolgreich von 450 Tagessätze auf Einstellung nach § 153a und 30 Tagessätze verhandelt
In einer Steuerstrafangelegeneit konnten wir von ursprünglich 450 Tagessätzen eine Einstellung nach § 153a StGB mit 30 Tagessätzen erwirken.
In einer Steuerstrafangelegeneit konnten wir von ursprünglich 450 Tagessätzen eine Einstellung nach § 153a StGB mit 30 Tagessätzen erwirken.
"Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, daß dem Staat darauf hohe Steuern zufließen."
Preußisches Oberverwaltungsgericht