Erfolg: Einstellung eines Steuerstrafverfahrens
Für einen Mandanten konnten wir die Einstellung (kein § 153a StGB) eines Steuerstrafverfahrens (Größenordnung ca. 400.000 DM) erreichen.
Für einen Mandanten konnten wir die Einstellung (kein § 153a StGB) eines Steuerstrafverfahrens (Größenordnung ca. 400.000 DM) erreichen.
"Eine Regierung muss sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Es ist gerecht, daß jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, dass er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muss."
Friedrich II. der Große