Erfolg: Einstellung eines Steuerstrafverfahrens
Für einen Mandanten konnten wir die Einstellung (kein § 153a StGB) eines Steuerstrafverfahrens (Größenordnung ca. 400.000 DM) erreichen.
Für einen Mandanten konnten wir die Einstellung (kein § 153a StGB) eines Steuerstrafverfahrens (Größenordnung ca. 400.000 DM) erreichen.
"Meine Karriere wird mir nur fünfzehn Sekunden im Jahr bewusst - wenn ich meine Steuern zahlen muss."
Andrée Putman