Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Wiesbadener Modell

Unter dem Wiesbadener Modell bezeichnet man die Gestaltung der Aufspaltung eines Unternehmens in ein Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen unter Vermeidung der steuerlichen Konsequenzen der Betriebsaufspaltung und zwar dadurch, dass sich die zu verpachtende Betriebsgrundlage (in der Regel eine Immobilie) im Eigentum des einen Ehegatten befindet, während der andere Ehegatte das Betriebsunternehmen inne hat.
Gemäß der Rechtsprechung (BFH v. 30. Juli 1985 - BStBl. 1986 II S.359 und vom 9. September 1986 - BStBl. 1987 II S.28) liegt damit keine personelle Verflechtung vor.
Derjenige Ehegatte, der die Betriebsgrundlage beherrscht, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Privatvermögen und unterliegt damit nicht der Gewerbesteuer während der andere Ehegatte mit dem Betriebsunternehmen betriebliche Einkünfte erzielt.

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