Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Letter of Intent / LOI

Im Bereich von Unternehmensverkäufen und bei Immobilientransaktionen hat sich in den letzten Jahren der aus dem angelsächsischen Raum stammende sog. Letter of Intent (LOI) durchgesetzt.
Der LOI ist eine unverbindliche Absichtserklärung zwischen zwei oder mehreren Vertragspartnern, in dem die Vertragsparteien bestätigen, dass sie in Verhandlungen über einen Vertragsabschluss stehen. Der LOI bildet in der Regel die Grundlage für den abzuschließenden Vertrag. Der LOI begründet grds. keinerlei Rechtsansprüche.
Der unterzeichnete LOI dient den Vertragsparteien regelmäig als Nachweis der Ernsthaftigkeit der Verhandlungen gegenüber ihren jeweiligen Darlehensgebern, Gesellschaftern und Gremien.

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