Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

GmbH & Co. KG, gewerblich

Eine GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG) und damit eine Personengesellschaft, bei der anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist. Ziel dieser speziellen deutschen gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken auszuschließen oder zu begrenzen. Die GmbH als Komplementär haftet zwar unbeschränkt mit ihrem Vermögen, die Gesellschafter der GmbH allerdings nur mit ihren Stammeinlagen, wodurch im Ergebnis die unbeschränkte Haftung des Komplementärs ausgeschaltet wird.
Eine Sonderform der GmbH & Co. KG ist die Einheits-GmbH & Co. KG. Bei dieser hält die KG alle Anteile der Komplementär-GmbH. Dadurch wird die Unternehmensführung in einer Gesellschaft, der KG, vereint. Diese Gestaltung kann sich bei Nachfolgeplanungen als vorteilhaft erweisen.
Steuerlich ist die GmbH & Co. KG eine oft gewollte Kombination aus den Vorteilen des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrechts.
Als Personenhandelsgesellschaft erzeilt eine GmbH & Co. KG grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

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