Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Zwangsgeld

Im Steuerrecht ist das Zwangsgeld eine von mehreren möglichen Zwangsmitteln, um eine Handlung, Duldung oder Unterlassung zu erzwingen.

Die Androhung, Festsetzung und Vollstreckung des Zwangsgeldes erfolgt jeweils durch Verwaltungsakte. Das einzelne Zwangsgeld darf eine Höhe von 25.000 € nicht überschreiten.

Im steuerrechtlichen Verfahren muss das Zwangsgeld schriftlich angedroht werden. Mit der Androhung ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Zwangsgeldes bzw. zur Vornahme der Handlung zu bestimmen.

Das Zwangsgeldverfahren kann so oft wiederholt werden, bis es zum gewünschten Erfolg führt.

In der Praxis werden Zwangsgelder häufig angedroht und festgesetzt, um die Abgabe von Steuererklärungen zu erreichen.

Fundstelle: § 329 ff AO

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