Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Triple-Net-Mietvertrag

Von einem Triple-Net-Mietvertrag bei gewerblichen Objekten spricht man, wenn der Mieter neben den Betriebskosten die Instandhaltungskosten an Dach und Fach übernimmt. Dies bezieht sich auf Instandhaltungsmaßen am Dach, an der Fassade, an den Fenstern und Außentüren. Ein solcher Mietvertrag ist nur bei Gewerberaummietverträgen möglich. Die Verpflichtung des Mieters aus einem Triple-Net-Mietvertrag entspricht dem englischen Vertragstyp, bei dem der Mieter "Full Repair and Insurance Lease", d.h. volle Reparatur- und Versicherungszahlungen zur Miete übernimmt.

Im Rahmen der Immobilienbewertung ist daher vom Wertermittler bzw. Immobiliengutachter der Mietvertrag auf diese Art der Vertragsgestaltung zu prüfen, da dadurch die Nebenkosten für den Vermieter geringer ausfallen können und somit der Ertragswert der Immobilie steigt.

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