Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Stille Reserven / stille Rücklagen

Nicht aus der Bilanz ersichtliche Teile des Eigenkapitals eines Unternehmens. Diese entstehen durch Unterbewertung von Aktiva und/oder Nichtaktivierung aktivierungsfähiger Vermögensgegenstände und/oder Verzicht auf mögliche Zuschreibungen und/oder Überbewertung von Passiva.
Verkehrswerte
./. Buchwerte
soweit größer 0,00 EUR = Stille Reserven / stille Rücklagen
Das Gegenteil sind stille Lasten, wenn also der Verkehrswert niedriger ist als der Buchwert.

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