Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Splittingverfahren

Das Splittingverfahren ist ein Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer von Eheleuten, welche die Zusammenveranlagung und nicht die getrennte Veranlagung gewählt haben.
Hierbei wird das zu versteuernde Einkommen der Ehegatten zunächst halbiert, um die tarifliche Einkommensteuer zu ermitteln. Dann wird der sich daraus ergebende Steuerbetrag verdoppelt.
Bis auf wenige und sehr seltene Ausnahmen ist das Splittingverfahren erheblich günstiger als die getrennte Veranlagung der Eheleute.

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