Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Reinvestitionsrücklage / 6b-Rücklage

Verkauft ein Unternehmen bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Grund und Boden und/oder Gebäude), kann ein ggf. entstehender Gewinn in eine sog. Reinvestitionsrücklage einstellen und so die Besteuerung vermeiden werden (§ 6b EStG).
Der Gewinn muss innerhalb von vier Jahren für die Herstellung oder die Anschaffung bestimmter anderer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verwenden, ansonsten muss die Rücklage gewinnerhöhend mit einem Zuschlag von 6% je Jahr aufgelöst werden.
Wird hingegen Investiert innerhalb des genannten Zeitraums in bestimmte andere Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, kann der Rücklagebetrag auf diese Wirtschaftsgüter übertragen werden.

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