Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Massearmut / Masseinsuffizienz

Massearmut bzw. Masseinsuffizienz liegt dann vor, wenn in einem eröffneten Verfahren die Kosten des Verfahrens (z. B. Gerichtskosten, Kosten der Insolvenzverwaltung) nicht mehr durch die Insolvenzmasse gedeckt sind. Das Insolvenzgericht stellt das Verfahren von Amts wegen ein.

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