Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Liebhaberei

Im Gegensatz zur Einkunftserzielungsabsicht (bzw. Gewinnerzielungsabsicht) liegen bei der Liebhaberei persönliche Gründe vor. Liebhaberei gibt es nur bei den Ertragsteuern nicht jedoch bei der Umsatzsteuer.
Die Kriterien sind:
- es handelt sich um ein Hobby,
- der Lebensunterhalt oder die resultierenden Verluste werden aus Einkünften finanziert,
- trotz anhaltender jahrelanger Verluste wird die Tätigkeit nicht aufgegeben,
- trotz anhaltender jahrelanger Verluste wird die Art der Betriebsführung verändert und
- insgesamt gesehen ist auf Dauer kein Totalüberschuss zu erzielen.
Mit der Folge, dass die Finanzverwaltung bei Vorliegen von Liebhaberei den Abzug von Verlusten versagt.

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