Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Insolvenzverwalter

Die Auswahl des Insolvenzverwalters erfolgt durch den zuständigen Richter am Amts- oder Insolvenzgericht. Die Aufgaben des Insolvenzverwalters werden in der Regel von Rechtsanwälten mit Schwerpunkt Insolvenzrecht, teilweise auch von spezialisierten Steuerberaternn, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern übernommen.

Der Insolvenzverwalter erlangt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das schuldnerische Vermögen. Er hat die Aufgabe der Auskunfts- und Berichterstattung, der Rechnungslegung, der Verwertung der Gegenstände, der Einziehung von Forderungen gegen Dritte, der Untersuchung der geltend gemachten Aus- oder Absonderungsrechte, der Prüfung der von den Insolvenzgläubigern angemeldeten Forderungen etc.

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