Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Infektionstheorie / Abfärbetheorie

Sofern eine Personengesellschaft (GbR, OHG, GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG, Partnerschaftsgesellschaft, stille Gesellschaft, die Partenreederei, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung/EWIV) sowohl eine nicht-gewerbliche Tätigkeit (z.B. freiberufliche Tätigkeit wie Mediziner, Architekt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer usw.) ausübt, als auch eine gewerbliche Tätigkeit, gilt sie im vollen Umfang als gewerblich tätig und unterliegt damit der Gewerbesteuer.
Die gewerbliche Tätigkeit "färbt" auf die freiberuflichen Tätigkeit ab und qualifiziert diese in gewerbliche Einkünfte um.

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