Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Haushaltsplan / Etat

Unter einem Haushaltsplan versteht man die Gegenüberstellung von Ausgaben und geschätzten Einnahmen innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, z. B. einem Haushaltsjahr.

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