Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Haushaltsnahe Dienstleistung

Teile der Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder des Haushalts ausführen, können nach § 35a EStG von der Steuer abgesetzt werden, wenn damit eine Dienstleistungsagentur oder ein selbständiger Dienstleister beauftragt ist:

  • Reinigung der Wohnung (z. B. durch Angestellte einer Dienstleistungsagentur oder einen selbständigen Fensterputzer),
  • Gartenpflegearbeiten (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden. Auch das Neuanlegen eines Gartens ist steuerbegünstigt, allerdings nach § 35a Abs. 3 EStG - Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen)
  • Kinderbetreuungskosten (falls nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben berücksichtigt)
  • Pflege- und Betreuungsleistungen im Privathaushalt (z. B. durch einen Pflegedienst)
  • Heimunterbringung (abzugsfähig nur die Kosten, die mit einer Haushaltshilfe vergleichbar sind).

Maximal können Arbeitskosten von 20.000 Euro auf Antrag zu einem Fünftel (20%) der Lohnkosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro im Jahr von der Steuerschuld.

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