Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

GmbH & Co. KG, vermögensverwaltend

Eine GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft (KG) und damit eine Personengesellschaft, bei der anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist. Eine GmbH & Co. KG kann vermögensverwaltend sein, wenn sie nicht Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb i. S. d. §15 Abs. 1 EStG bezieht und zudem ein oder mehrere Gesellschafter oder aber auch Personengesellschaften zur Geschäftsführung befugt sind.

Steuerlich ist die vermögensverwaltende GmbH & Co. KG eine oft gewollte Kombination aus des Einkommenssteuer- und Körperschaftssteuerrechts in Verbindung mit dem Vorteil resultierend aus der Vermögensverwaltung (nicht steuerpflichtig).

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