Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Geregelter Markt

Der geregelte Markt ist neben dem amtlichen Markt und dem Freiverkehr, ein im Jahr 1987 an deutschen Börsen eingerichtetes Börsensegment. Der geregelte Markt wurde im Zuge der Neuerungen der Börsengesetze im November 2007 zusammen mit dem amtlichen Markt durch den regulierten Markt ersetzt. Die zur Qualitätssicherung gesetzlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) regulierten Börsensegmente, unterscheiden sich in Auflagen, Verpflichtungen und Zulassungsbeschränkung der teilnehmenden Emittenten.

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